Batteriepfand


Nach § 10 des Batteriegesetztes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachte, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.

Grundsätzlich hast Du drei verschiedene Möglichkeiten, Dein gezahltes Pfand wieder zu bekommen:


Geschäft:

Gib deine Altbatterie in unserem Geschäft persönlich ab.


Rücksendung:

Frankiere Deine Altbatterie ausreichend und sende sie uns, unter Beachtung der aktuell gültigen Gefahrengutvorschriften, zu.


Entsorgung:

Entsorge Deine Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies ist meist kostenlos möglich! Achte bitte nur darauf, dass die Entsorgung durch einen schriftlichen Nachweis bestätigt wird. Diesen sogenannten Entsorgungsnachweis bekommst du bei jeder Batterie-Bestellung mitgeschickt. Bitte sende uns diesen Nachweis möglichst innerhalb von 14 Tagen per Mail, Fax oder per Post zu.


Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt über die bei der Bestellung gewählte Zahlungsart. Dies dauert im Regelfall ebenfalls 14 Tage.

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